Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the ninja-forms domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /homepages/1/d281776281/htdocs/mattheisen.de/wp-includes/functions.php on line 6114
Verpflegungspauschale: geplante Erhöhung ab 2024 auf 30 € - MATTHEISEN & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft | Neuss

Wird ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit) kann er seine Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe der gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen als Werbungskosten abziehen.

Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen werden nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes ab 2024 für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 € auf 30 € angehoben. 

Die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen für den An- oder Abreisetag werden von jeweils 14 € auf 15 € angehoben. 

Die inländischen Verpflegungspauschalen werden auch für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 € auf 15 € angehoben. 

Dies gilt entsprechend auch für Selbstständige und Unternehmer.

Quelle:Sonstige | Gesetzvorhaben | Artikel 4 des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes | 17-08-2023