Aktuelle Steuerinfos
Nützliche Informationen für Sie.
Aktuelle Steuerinfos
Nützliche Informationen für Sie.
Fremdwährungskonto: Wann das Finanzamt Kenntnis erhällt
Bei der Anschaffung und Veräußerung von Fremdwährungsbeträgen kann es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft
Speisen und Getränke für Arbeitnehmer
Bei Speisen und Getränken, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber
Entlastung alleinerziehender Eltern im Wechselmodell
Der BFH hat entschieden, dass die steuerliche Entlastung für alleinerziehende Eltern im Wechselmodell nicht gegen den Gleichheitssatz des
Ergänzung zu E-Rechnungen ab 1.1.2025
Das BMF hat nach dem Entwurf seines Schreibens vom 13.6.2024 (III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007) zur E-Rechnung jetzt sein (vorläufig)
Nachehelicher Unterhalt: Abzug von Prozesskosten
Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen
Bewirtungskosten: betrieblicher Anlass
Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bewirtung vorliegt und die
Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise
Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden:
Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen zwangsläufig aufwendungen muss, kann er als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Photovoltaikanlage: Umfang der Steuerbefreiung
Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) sind seit dem 1.1.2023
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
BESUCHEN SIE UNS
MATTHEISEN & PARTNER
Steuerberatungsgesellschaft mbB
Am Hagelkreuz 4
41469 Neuss
KONTAKT
Telefon: 02137 – 7891 0
Telefax: 02137 – 77 555
E-Mail: info@mattheisen.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo-Do: 07.30 – 17.00 Uhr
Fr: 07.30 – 12.30 Uhr









