Die wichtigsten Punkte sind:

1. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise zur Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens-Kunden (B2B), mit Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können.
2. Unternehmen haben die Chance, die Automatisierung der Buchhaltung voranzutreiben, indem sie auf E-Rechnungen umsteigen. Das bedeutet weniger Papierrechnungen, geringere Betrugsanfälligkeit und weniger Fehler bei der Erfassung von Eingangsrechnungen.
3. Eine einfache PDF-Rechnung wird zukünftig nicht mehr als elektronische Rechnung betrachtet. Stattdessen müssen sämtliche Rechnungsinformationen in einem strukturierten elektronischen Format bereitgestellt werden.
4. Die E-Rechnungspflicht gilt vorerst nur für inländische B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Umsätze an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten und an Endverbraucher sind nicht betroffen.
5. Die Definition einer elektronischen Rechnung umfasst eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
6. Unternehmen haben weiterhin sechs Monate Zeit zur Ausstellung einer Rechnung, wenn sie dazu verpflichtet sind.
7. Es wird erwartet, dass die Einführung der E-Rechnung zu einem erheblichen Anpassungsbedarf auf Seiten der Unternehmen führen wird, jedoch auch zu einer Reduzierung von Fehlern und einer effizienteren Buchhaltung führen kann.

 

E-Rechnungsplattformen

Darüber hinaus ist mit dem UmsatzsteuerMeldesystem perspektivisch geplant, den Austausch aller E-Rechnungen in Deutschland über „E-Rechnungsplattformen“ zu steuern. Die E-Rechnungsplattform wird die entsprechenden Anforderungen an das Tax-Reporting unterstützen und eine tragende Rolle bei der Erstellung und Übermittlung der dann erforderlichen Meldedatensätze einnehmen. DATEV wird sich als Anbieter einer E-Rechnungsplattform am Markt positionieren. Mit der E-Rechnungsplattform erhalten Sie zukünftig ein zentrales Postfach für Ihre ein- und ausgehenden Rechnungen und können durchgängig digitale Prozesse bis in die Buchführung nutzen.Zur Nutzung von Angeboten der E-Rechnungsplattform ist eine Registrierung notwendig. Registrieren können sich DATEV-Mitglieder ebenso wie ihre Mandanten und sonstige Unternehmen. Auch wenn Nutzer von bestehenden Rechnungsschreibungslösungen aus dem DATEV-Portfolio im ersten Schritt noch nicht von der Plattform profitieren, empfiehlt sich auch für sie eine frühzeitige Registrierung. So kommen sie frühzeitig in den Genuss des für 2025 geplanten Empfangspostfachs, das als digitaler Briefkasten und als Basis für reibungslose zukunftssichere Prozesse rund um die Rechnungsbearbeitung dienen wird.

 
Schrittweise Einführung:

Grundsatz: Ab dem 01.01.2025 gilt die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze.

Übergangsregelungen:
Moratorium 1: Umsätze zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2026 können bis zum 31.12.2026 auch per Papierrechnung oder in einem anderen elektronischen Format abgerechnet werden.
Moratorium 2: Inländische Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr können im Jahr 2027 noch Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen im B2B-Verkehr ausstellen.
Moratorium 3: Im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze können bis zum 31.12.2027 auch per Papierrechnung oder in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden, wenn sie mittels des bisherigen EDI-Verfahrens übermittelt werden.

Quelle: | 15-04-2024